Die Tätigkeit als Sachverständiger erfordert eine strukturierte, nachvollziehbare und unabhängige Vorgehensweise. Grundlage meiner Arbeit sind die Vorgaben der Sachverständigenordnung, die technischen Regelwerke sowie die Anforderungen an eine objektive und reproduzierbare Begutachtung.
Nachfolgend ist der typische Ablauf eines Gutachtenauftrags dargestellt.
1. Auftragsklärung
Zu Beginn erfolgt die präzise Klärung des Gutachtenauftrags. Dabei werden unter anderem festgelegt:
- der genaue Untersuchungsumfang
- die zu beantwortenden Fragestellungen
- die erforderlichen Unterlagen
- der zeitliche Rahmen
- die Zuständigkeiten und Ansprechpartner
Eine klare Auftragsdefinition ist Voraussetzung für eine sachgerechte Begutachtung.
2. Sichtung der Unterlagen
Vor der Ortsbesichtigung werden alle relevanten Unterlagen geprüft, beispielsweise:
- Baupläne und Detailzeichnungen
- Leistungsverzeichnisse
- Schriftverkehr
- Dokumentationen
- Fotos und Messprotokolle
Die Unterlagensichtung dient der Vorbereitung und der Einordnung des Sachverhalts.
3. Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung erfolgt persönlich und umfasst:
- die Untersuchung der betroffenen Bauteile
- die Erfassung sichtbarer Schäden
- die Bewertung der örtlichen Gegebenheiten
- die Durchführung geeigneter Messungen
- die fotografische Dokumentation
Die Besichtigung bildet die Grundlage für die technische Analyse.
4. Technische Analyse
Im Anschluss werden die erhobenen Daten ausgewertet. Dies umfasst unter anderem:
- die bauphysikalische Bewertung
- die Analyse möglicher Schadensursachen
- die Prüfung der Ausführungsqualität
- die Einordnung in technische Regelwerke
- die Bewertung der Auswirkungen des Schadens
Die Analyse erfolgt unabhängig, unparteiisch und ausschließlich auf Basis fachlicher Kriterien.
5. Gutachtenerstellung
Das Gutachten wird strukturiert und nachvollziehbar aufgebaut. Es enthält typischerweise:
- die Aufgabenstellung
- die Grundlagen der Begutachtung
- die Feststellungen
- die technische Bewertung
- die Beantwortung der Fragestellungen
- die Dokumentation (Fotos, Messwerte, Anlagen)
Das Gutachten wird so formuliert, dass es für Auftraggeber, Gerichte und andere Beteiligte verständlich und prüfbar ist.
6. Erläuterung und Übergabe
Nach Fertigstellung wird das Gutachten übergeben und auf Wunsch erläutert. Dabei werden:
- die wesentlichen Feststellungen
- die technischen Zusammenhänge
- die Schlussfolgerungen
transparent dargestellt.
Grundsätze meiner Tätigkeit
Die Arbeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erfolgt stets nach folgenden Grundsätzen:
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Weisungsfreiheit
- Objektivität
- Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit
- Verschwiegenheit