Berufliche Qualifikation
Meine fachliche Grundlage bildet die Ausbildung zum Maler und Lackierer, die ich 1990 mit leistungsbezogener Lehrzeitverkürzung abgeschlossen habe. Nach mehreren Jahren Berufspraxis folgte 1996 die Meisterprüfung im Maler‑ und Lackiererhandwerk am Maler‑ und Bildungszentrum Bielefeld.
Im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit war ich in unterschiedlichen Bereichen des Bau‑ und Malerhandwerks tätig, unter anderem in:
- Ausführung und Leitung handwerklicher Arbeiten
- Reklamationsbearbeitung
- Ausbildung im Malerhandwerk
- Bauleitung und Kalkulation
- Gebäudeschadensmanagement
- Selbständiger Tätigkeit im Maler‑ und Ausbaugewerk
Diese langjährige praktische Erfahrung bildet die Grundlage meiner heutigen gutachterlichen Arbeit im Bereich der Feststellung, Analyse und Bewertung von Schäden an Gebäuden.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Ich bin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Die öffentliche Bestellung erfolgte durch die Industrie‑ und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld am [Datum] gemäß § 36 GewO.
Mit der öffentlichen Bestellung sind folgende Grundsätze verbunden:
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Weisungsfreiheit
- Objektivität und Sorgfalt
- Verschwiegenheit
- Regelmäßige Fortbildungspflicht
Die Bestellung bestätigt, dass ich auf meinem Fachgebiet über besondere Sachkunde, persönliche Eignung und die Fähigkeit verfüge, Gutachten nachvollziehbar, neutral und fachlich korrekt zu erstellen.
Fortbildung
Sachverständige unterliegen einer kontinuierlichen Fortbildungspflicht. Ich nehme regelmäßig an fachbezogenen Schulungen, Seminaren und Weiterbildungen teil, um die Anforderungen der Sachverständigenordnung zu erfüllen und meine Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Rechtsgrundlagen
Die Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erfolgt auf Grundlage:
- der Sachverständigenordnung der bestellenden Kammer
- der Gewerbeordnung (§ 36 GewO)
- der Zivilprozessordnung (ZPO), soweit Gerichtsgutachten betroffen sind
- der einschlägigen technischen Regelwerke und Normen