Die Vergütung für sachverständige Leistungen richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand, den Nebenkosten sowie den Vorgaben der Sachverständigenordnung. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar. Alle Leistungen werden ausschließlich innerhalb des bestellten Fachgebiets erbracht.
Stundensätze
Für gutachterliche Tätigkeiten werden marktübliche Stundensätze berechnet. Diese liegen im Bereich von:
- 120 € bis 160 € pro Stunde für Privatgutachten
- 100 € bis 140 € pro Stunde für Beweissicherungen und technische Stellungnahmen
- 130 € bis 180 € pro Stunde für komplexe Schadensanalysen oder umfangreiche Dokumentationen
Die konkreten Sätze können je nach Aufgabenstellung, Umfang und technischer Komplexität variieren.
Nebenkosten
Zusätzlich zum Zeitaufwand fallen Nebenkosten an, beispielsweise:
- Fahrtkosten: 0,60 € bis 0,80 € pro km
- Fotodokumentation: pauschal oder nach Aufwand
- Messgeräte / Messtechnik: nach Einsatz und Aufwand
- Schreib‑ und Kopierkosten: 0,50 € bis 1,00 € pro Seite
- Porto / Versand: nach tatsächlichem Aufwand
Nebenkosten werden einzeln ausgewiesen.
Gerichtsgutachten
Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs‑ und ‑entschädigungsgesetz (JVEG). Die Stundensätze sind dort gesetzlich festgelegt und liegen je nach Fachgebiet typischerweise zwischen:
- 85 € und 125 € pro Stunde
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Gericht.
Pauschalpreise
Pauschalpreise werden nicht angeboten, da der Aufwand eines Gutachtens erst nach Sichtung der Unterlagen und einer Ortsbesichtigung zuverlässig eingeschätzt werden kann.
Kostenvoranschlag
Vor Beginn der Tätigkeit kann ein schriftlicher Kostenrahmen erstellt werden. Dieser enthält:
- den voraussichtlichen Zeitaufwand
- die zu erwartenden Nebenkosten
- den geplanten Ablauf
- die Abgrenzung des Auftragsumfangs
Der tatsächliche Aufwand kann je nach Schadensbild abweichen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt:
- nach Zeitaufwand
- mit detaillierter Aufstellung aller Leistungen und Nebenkosten
- transparent und prüfbar